Stornierungsrichtli
nien
Eine Terminvereinbarung
ist verbindlich
Es ist schön, dass du dich für meine Praxis
entschieden hast. Durch eine
Terminreservierung, telefonisch, online oder
per E-Mail, wird ein Vertrag nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen,
der dich laut §611 ff dazu verpflichtet, das
angesetzte Honorar zu begleichen.
Ich arbeite nur nach Termin und habe somit
keine Sprechstunde, bei der die Patienten
ohne vorherige Absprache vorbeikommen, wie
dies der Fall bei vielen Kassenärzten ist. Diese
können einfach den nächsten wartenden
Patienten vorziehen.
Im Vorfeld entscheiden sich meine Patienten
für einen Termin, der in manchen Fällen bis zu
90 Minuten vereinnahmt.
Das heißt, wenn du nicht erscheinst, kann ich
diese Zeit nicht effektiv nutzen und es
entstehen mir hohe, nicht abgedeckte
Betriebs- und Personalkosten.
Aufgrund dessen ist es Therapeuten gesetzlich
gestattet, eine sogenannte Ausfallgebühr in
Rechnung zu stellen, die mit den Kosten der
entfallenen Sitzung ähnlich ist.
Ich kann meinen Termin
nicht wahrnehmen. Was
soll ich tun?
Sollte es dir nicht möglich sein, unseren
Termin einzuhalten, teile mir dies bitte
baldmöglichst mit.
Geschieht dies spätestens 24 Stunden vor
deinem Termin, fallen für dich keinerlei
Stornierungskosten an.
Solltest du kurzfristiger absagen, sprich
weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn,
fallen nur dann keine Kosten an, wenn ich
einen anderen Patienten auf deinen Termin
legen kann. Ist mir dies nicht möglich,
berechne ich eine Ausfallgebühr, die auch
Termine beinhaltet, die vergünstigt im Voraus
bezahlt wurden und die ohne Ersatz verfallen.
Alle meine Klienten erfahren hier die gleiche
Behandlung. Heißt, die Absage ist nur dann
kostenlos, wenn die 24 Stunden vorher
gegeben sind.
Etwas Unvorhergesehenes
passiert, z.B. ich bin
krank, ich muss
kurzfristig arbeiten, oder
eine mir nahestehende
Person benötigt Hilfe.
Sprich, ich sage
kurzfristiger als 24
Stunden vorher ab. Wie
verhält es sich in solch
einem Fall?
Selbstverständlich kann es immer wieder
passieren, dass es zu einer kurzfristigen
Absage kommt, da die Situation nichts
anderes zulässt. Hierfür habe ich natürlich
vollstes Verständnis. Dennoch werde ich hier
mein Honorar in Rechnung stellen.
Im Juristenjargon nennt man dies
“Allgemeines Lebensrisiko”.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko)
Die Rechtsordnung sieht es so, dass jede
Person sein “Allgemeines Lebensrisiko” selbst
zu tragen hat. Dies kann ich für meine
Klienten nicht übernehmen.
Durch kurzfristige Absagen entstehen mir
hohe Personalkosten, die ich nicht abdecken
kann. Somit muss ich auch im Voraus
bezahlte, vergünstigte Zahlungen für
Behandlungstermine ersatzlos verfallen
lassen.
Bei einer Theaterkarte oder einem Zugticket
ist es ebenso. Werden diese nicht eingelöst,
da ein triftiger Grund dies nicht möglich
macht, verfallen auch diese, ohne dass du
dein Geld erstattet bekommst.
Danke, dass du mich hier verstehst!
Ich bin an Corona
erkrankt oder wurde von
Amts wegen unter
Quarantäne gestellt. Muss
ich hier auch die
Ausfallgebühr zahlen?
Ja, auch hier kommt das “Allgemeine
Lebensrisiko” zum Tragen. Hier kann ich den
Zutritt zu den Praxisräumen leider nicht
gestatten, was dem Schutz meiner Patienten
und dem Schutz der Therapeuten dient. Auch
hier fällt die Ausfallgebühr an und im Voraus
gezahlte, vergünstigte Termine verfallen
ersatzlos.
Natürlich ist dies ärgerlich und du kannst
nichts dafür, dennoch ist dies von dir “zu
vertreten“, wie man in der Juristensprache
sagt.
© www.naturheilpraxis-strauss.de
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